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KUNDENZUFRIEDENHEIT

Die Verbände stellen für die Kunden ihrer Mitglieder ein Kundenzufriedenheitsmanagement sicher, erforschen die Ursachen der Probleme und regeln die Konsequenzen (Fortbildung, Sanktionen). Diese Qualitätsstandards wurden entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestags vom 15. März 2002 (BT.-Drucks. 14/8529) unter der Moderation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erarbeitet und sind für die Mitglieder des RdA e.V. seit Unterzeichnung durch den Verband verbindlich.

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