Am Freitag, den 9. Juli 2010, verabschiedete der Bundesrat einstimmig die so genannte Jobcenter-Reform: Mit der GrundgesetzĂ€nderung sind die Zusammenarbeit von Bundesagentur fĂŒr Arbeit und Kommunen sowie der Fortbestand der Optionskommunen zulĂ€ssig. Das Bundesverfassungsgericht hatte die "Mischverwaltung" im Dezember 2007 fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt.
(Quelle BMAS) |